Gustav-Heinemann-Schule

Selbstständige Schule

Oberstufengymnasium des Kreises Groß-Gerau

MINT

Olov

Unterricht

Zentrales Anliegen des Faches Sport ist die Vermittlung möglichst vielfältiger Bewegungserfahrungen in traditionellen aber auch in modernen Sportarten. Dementsprechend breit gefächert ist das Angebot, das von Schwimmen, Leichtathletik, Tanz, Akrobatik und Parkour im Individualbereich bis zu den Sportspielen Fußball, Handball, Volleyball, Basketball, Badminton, Hockey, Ultimate-Frisbee und Tischtennis reicht.

Ein Schwerpunkt des Sportunterrichts ist die Einbeziehung gesundheitlicher Aspekte des Sports. Dies bedeutet, dass in jedem Kurs theoretische Grundkenntnisse aus dem Zusammenhang von Sport und Gesundheit erworben und in der Praxis konkrete Möglichkeiten zur Verbesserung der individuellen Fitness erarbeitet werden. Den Vorgaben des KCGO entsprechend sind in jedem Kurs Theorieanteile aus den Bereichen Trainingslehre, Bewegungslehre sowie sportsoziologische Aspekte enthalten, doch stehen eindeutig die körperliche Bewegung und das praktische Üben im Vordergrund.

Regelmäßig organisierte schulinterne Turniere, sowie Sport- und Spielfeste vertiefen diesen Ansatz.

Außerdem bietet die Fachschaft Sport interessierten Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit, das Deutsche Sportabzeichen oder ein Schwimmabzeichen zu erwerben. Diese werden häufig bei Bewerbungen (Polizei, Zoll, Studiengänge mit sportlichem Schwerpunkt etc.) benötigt.

  • Der Sportunterricht in der Einführungsphase findet im Klassenverband statt.
  • Zu Beginn des Schuljahres werden zwei bis drei Inhaltsfelder des Kurses, darunter mindestens ein Sportspiel, festgelegt.
  • Der Obersberger Fitnesstest ist Bestandteil des Sportunterrichtes in der Einführungsphase.
  • Der Sportunterricht an der GHS findet in der Qualifikationsphase in zwei- oder dreistündigen Kursen statt. In der Regel wird ein dreistündiger Kurs (Prüfungskurs) angeboten.
  • Alle Kurse sind koedukativ.
  • Alle Kurse der Qualifikationsphase sind zweijährig, d.h. zum Halbjahres- und Schuljahreswechsel wird nicht neu gewählt. Die Kurswahlen finden zusammen mit den Grundkurswahlen am Ende der Einführungsphase statt.
  • In einer Kurssequenz werden 2 bis maximal 3 Bewegungsfelder angeboten (darunter „Spielen“); Ausdauer-/Fitnesseinheiten sind durchgängig enthalten.
  • Neben der Praxis werden auch Theorieanteile vermittelt (z.B. Trainingslehre, Bewegungslehre sowie sportsoziologische Aspekte).
  • Das Fach Sport kann unter bestimmten Voraussetzungen als 4. oder 5. Prüfungsfach gewählt werden (Teilnahme am dreistündigen Sportprüfungskurs, geeignete LK-Kombination). Die Schulsportleiterin informiert alle E-Phasen-Schülerinnen und Schüler rechtzeitig vor den Kurswahlen für die Qualifikationsphase über die Organisation des Prüfungskurses sowie die Voraussetzungen zur Wahl des Faches Sport als Abiturprüfungsfaches.

Informationen zum Sportunterricht (Stand 8/2022)

Teilnahme / Sicherheit:

Bei allen folgenden Aspekten entscheidet im Zweifel die Lehrkraft. Eine Nichtbeachtung kann zum Aus­schluss von der aktiven Teilnahme am Sportunterricht oder von Teilen des Sportunterrichts mit entspre­chender Bewertung von nicht erbrachten Leistungen führen:

  1. Die aktive Teilnahme am Sportunterricht ist grundsätzlich Pflicht.
  2. Schülerinnen und Schüler, die nicht aktiv am Sportunterricht teilnehmen können (siehe Freistellung), sind im Unterricht anwesend und übernehmen Tätigkeiten wie z. B. Beobachtungsaufgaben, Hilfe­stellungen, Schieds­richtertätigkeit, Protokollanfertigung etc.
  3. Im Sportunterricht ist sportgerechte Kleidung zu tragen. Die Kleidung ist vor und nach dem Sport­unter­richt aus gesundheitlichen und hygienischen Gründen zu wechseln. Es ist ausdrücklich erwünscht, dass sich alle Schülerinnen und Schüler nach Beendigung des Unterrichts waschen oder duschen. Waschzeug sollte daher fester Bestandteil der Sportausrüstung sein.
  4. Uhren, Piercings, Schmuck und lange bzw. aufgeklebte Fingernägel stellen eine Gefahr dar und sind vor dem Unterricht zu entfernen oder - sollte dies nicht möglich sein - mit Tape oder Heftpflaster abzu­kleben. Lange Haare sind mit einem Haargummi zusammen zu binden. Kaugummikauen ist verboten. Die Verwendung von Kontaktlinsen oder Sportbrillen wird empfohlen. Die Schule übernimmt für ver­schwundene Wertsachen keine Haftung.
  5. Getränke (keine Glasflaschen) dürfen an von den Lehrkräften vorgegebenen Orten abgestellt werden.
  6. Wenn eine Schülerin ein Kopftuch trägt, darf dieses die Sicherheit nicht gefährden. Es darf also nicht mit Nadeln festgesteckt sein, lose Enden haben oder die Sicht beeinträchtigen. Ein Sport-Hijab wird empfohlen.
  7. Die Sportstätte darf erst in Anwesenheit der Lehrkraft betreten werden.
  8. Verletzungen sind umgehend der Lehrkraft zu melden. Bei Un- und Notfällen ist den Anweisungen der Lehrkraft Folge zu leisten.

 

Freistellung:

Siehe „Teilnahme und Freistellung“

 

Bewertung:

Siehe „Leistungsbewertung und Notengebung“

Grundsätzlich gelten die Erlasse vom 30.01.01 und vom 02.03.04 mit folgenden Regelungen: eine Freistellung vom Sportunterricht kann für einen Zeitraum von bis zu 4 Wochen vom Sportlehrer/von der Sportlehrerin auf Antrag der Eltern bzw. des volljährigen Schülers/Schülerin bei Vorlage eines ärztlichen Attestes genehmigt werden. Eine Freistellung über 4 Wochen hinaus bis zu 3 Monaten wird von der Schulleiterin auf der Grundlage eines ärztlichen Attestes gewährt. Bei offensichtlichen Verletzungen kann dies auch für längere Zeiträume gelten. Liegt eine nicht offensichtliche Erkrankung/Verletzung vor, die eine Sportbefreiung von mehr als 3 Monaten erfordert, so ist ein amtsärztliches Attest erforderlich. Dieses hat maximal 1 Jahr Gültigkeit und kann nicht nachträglich erstellt werden. Die Freistellung bezieht sich in der Regel nur auf den sportpraktischen Teil, d.h. sie befreit (auch bei langfristigen Attesten) nicht von der Anwesenheitspflicht im Sportunterricht. Nur in Ausnahmefällen (schwere Behinderungen o.ä.) kann nach Rücksprache mit der Schulleitung eine gänzliche Freistellung erfolgen.

Von der aktiven Teilnahme befreite Schülerinnen und Schüler werden so in den Unterricht integriert, dass sie fachliche Kenntnisse und Methodenkompetenzen nachweisen können (Einbindung in Hilfestellungen, Schiedsrichtertätigkeit, Theorieunterricht …).

Die zu erteilende Sportnote basiert in diesen Fällen ausschließlich auf den theoretischen Anteilen des Sportunterrichts. Dies ist im Zeugnis zu vermerken. Ein auf diese Weise benoteter Kurs kann nicht in die Gesamtqualifikation für die Abiturprüfung eingebracht werden.

Bei Erkrankung gilt das übliche Entschuldigungsverfahren.

Grundsätzlich wird das Maß an Fehlstunden (egal, ob entschuldigt oder unentschuldigt) bei der Mitarbeitsnote berücksichtigt.

Übersicht über die Zusammensetzung der Halbjahresnote und Sperrklauseltabelle

Erläuterung:

  • In allen Kursen der Einführungs- und Qualifikationsphase setzt sich die Gesamtnote in jedem Halbjahr zu 50% aus der kontinuierlich erbrachten Leistung in Unterricht und zu 50% aus der „Besonderen Fachprüfung“ zusammen.
  • Die „Besondere Fachprüfung“ besteht aus einer praktischen Prüfung in der schwerpunktmäßig unterrichteten Sportart des Halbjahres sowie einer Überprüfung der sporttheoretischen Inhalte.
  • Bei der sportpraktischen Prüfung werden das Fertigkeitsniveau sowie das Fähigkeitsniveau in der unterrichteten Sportart nach festgelegten Kriterien überprüft.
  • Die Überprüfung der sporttheoretischen Inhalte besteht in allen Kursen der Einführungsphase und der zweistündigen Kurse in der Qualifikationsphase verpflichtend aus einer schriftlichen Lernkontrolle (Ausnahme E1 und Q4). Die Überprüfung im ersten Halbjahr der Einführungsphase und im zweistündigen Kurs in Q4 kann durch eine alternative Prüfungsform ersetzt werden. Im Sportprüfungskurs findet die Überprüfung der sporttheoretischen Inhalte in jedem Halbjahr durch eine Klausur statt.
  • Das Ergebnis der sportpraktischen Prüfung geht in der Einführungsphase und im zweistündigen Grundkurs zu 75% in die Wertung der besonderen Fachprüfung ein, das Ergebnis der Überprüfung der sporttheoretischen Inhalte zu 25%. Im dreistündigen Prüfungskurs steigt der Anteil der sporttheoretischen Überprüfung in der besonderen Fachprüfung von Q1 bis Q4 an: 25% in Q1, 30% in Q2, 40% in Q3 und 50% in Q4.
  • In allen Kursen ist die Anwendung der Sperrklausel (s. Tabelle) verpflichtend, das heißt: Die Bewertung des sportpraktischen Teils oder des sporttheoretischen Teils der Prüfung mit Null Punkten schließt eine Gesamtbewertung der besonderen Fachprüfung mit mehr als drei Punkten aus. Die Bewertung eines Teils der Prüfung mit ein, zwei oder drei Punkten schließt eine Gesamtbewertung der besonderen Fachprüfung mit mehr als fünf Punkten aus.
  • Zu den kontinuierlich erbrachten Leistungen gehören die auf die Sportart bezogene Leistungsfähigkeit und Leistungsbereitschaft, die Mitarbeit im Unterricht in Sportpraxis und Sporttheorie, die gezeigte Sozialkompetenz sowie weitere Leistungen wie z.B. Protokolle, Ausarbeitungen oder Präsentationen. Dabei ist eine formelhafte Berechnung der Punktzahl in diesem Bereich nicht zulässig.
  • Nachgewiesene gesundheitliche Beeinträchtigungen (z.B. Allergien, Erkrankungen, Behinderungen) werden bei der Beurteilung der sportmotorischen Leistungen angemessen berücksichtigt.
  • Kann aus Gründen starker gesundheitlicher Einschränkungen (Attestregelung) keine Praxisnote gegeben werden, muss trotzdem (außer in Fällen, in denen eine Anwesenheit im Sportunterricht nicht zumutbar ist) eine Note erteilt werden, die auf der Mitarbeit und der Theorieleistung beruht. Ein Sportkurs, dessen Note keine sportpraktischen Leistungen enthält, kann nicht in das Abitur eingebracht werden.

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