Gustav-Heinemann-Schule

Selbstständige Schule

Oberstufengymnasium des Kreises Groß-Gerau

MINT

Olov

Struktur der Elternarbeit in Hessen

Klassen- Elternvertreter

Die Eltern der Schüler und Schülerinnen einer Klasse wählen zu Schuljahresbeginn beim ersten Elternabend ihre 2 Elternvertreter/innen. Beide haben Sitz und Stimme im Elternbeirat. Die Elternvertreter nehmen offiziell die Interessen der Eltern ihrer Klasse wahr und haben beide Sitz und Stimme im Elternbeirat. Deren Rechte und Pflichten sind im Schulgesetz festgelegt. Die Elternbeiräte leiten die Klassen-Elternabende welche insbesondere der Unterrichtung und Aussprache folgende Themen dienen:

  • Entwicklungsstand der Klasse (z.B. Leistung, Verhalten, besondere Probleme)
  • Unterrichtsschwerpunkte in den Fächern
  • Einladung und Vorstellung von Fachlehrern
  • Informationen über das aktuelle Schulgeschehen
  • Stundentafel und differenziert angebotene Unterrichtsveranstaltungen (z.B. Fächerwahl, Kurse, Arbeitsgemeinschaften)
  • Kriterien und Verfahren zur Leistungsbeurteilung
  • Grundsätze für Klassenarbeiten und Hausaufgaben sowie Versetzungsordnung und für Abschlussklassen Prüfungsordnung
  • in der Klasse verwendete Lernmittel einschließlich Arbeitsmittel
  • Klassenfahrten, Schulausflüge, Wandertage, Museumsbesuche, Betriebsbesichtigungen u.ä.
  • Sonstige Veranstaltungen für die Klasse, Feste, Grillfeste
  • grundsätzliche Beschlüsse der Gesamtlehrerkonferenz, der Schulkonferenz, des Elternbeirats und des Schülerrats
  • Bei Zustimmung der Eltern (Datenschutz) Erstellung von Klassenlisten mit Kontaktdaten und E-Mailadressen für Rundmails von Klasseninfos sowie Infos des Schulelternbeirates

Schulelternbeirat

Die Klassen-Elternvertreter wählen alle X Jahre den Schulelternbeirat, an der GHS bestehend aus X Personen. Der Schulelternbeirat nimmt offiziell die zumeist klassenübergreifenden Interessen bei der Gestaltung der Bildungs- und Erziehungsarbeit aller Eltern der Schule sowie alle Interessen der Elternvertreter wahr. Er arbeitet eng mit der Schulleitung, dem Förderverein, dem Schülerrat und anderen Gremien zusammen und nimmt an Gesamtkonferenzen teil. Die Rechte und Pflichten sind im Schulgesetz geregelt.

Die Schulelternbeiräte leiten die Schulelternbeirats-Sitzungen welche insbesondere der Unterrichtung und Aussprache folgende Themen dienen:

  • Wahl der Schulelternbeiräte
  • Wahl der Vertreter für die Schulkonferenz
  • Wahl der Delegierten für die Kreiselternbeiratssitzungen
  • Information über Gremienarbeit
  • Informationen der Schulleitung
  • Informationen des Fördervereins
  • Neue Themen und Herausforderungen, Bildung von Arbeitsgruppen
  • grundsätzliche Beschlüsse der Schulleitung, der Gesamtlehrerkonferenz, der Schulkonferenz, der Schulleitung, des Schülerrats, des Kreiselternbeirates, des Landeselternbeirates, des Kultusministeriums,
  • Terminabsprachen

Schulkonferenz

In der Schulkonferenz arbeiten Schulleitung mit gewählten Lehrkräften, Eltern und Schüler/innen zusammen. Die Wahl der Schulkonferenzteilnehmer findet alle 2 Jahre auf einer Schulelternbeiratssitzung statt. Zur Wahl können alle Eltern der Schule (auch unabhängig der Funktion als Klassenelternvertreter) kandidieren. Die Schulkonferenz entscheidet über wichtige Schulbelange. Bestimmte Beschlüsse, welche die Schule betreffen, müssen von der Schulkonferenz bestätigt werden, in anderen Fällen muss die Schulkonferenz angehört werden. Sie kann Anregungen und Empfehlungen geben, die dann in den zuständigen Gremien beraten werden. Genaueres ist im des Schulgesetzes festgelegt.

Kreiselternbeirat / Landeselternbeirat

Da viele Anliegen und Probleme an den verschiedenen Schulen ähnlich sind, hält der Elternbeirat bzw. gewählte Delegierte auf Kreisebene Kontakte zu den Elternbeiräten anderer Schulen und trifft sich regelmäßig zu informellen Gesprächen, bei denen Erfahrungen ausgetauscht und auch Initiativen im Rahmen des Kreises besprochen werden. Diese werden dann an den Landeselternbeirat weitergeleitet, der sie dem Kultusministerium vorträgt.

ELAN – Eltern schulen aktive Eltern

Ein Projekt des hessischen Kultusministeriums in Kooperation mit dem Landeselternbeirat mit dem Ziel der Weiter-Qualifikation von engagierten Eltern in den Bereichen Elternrecht und Elternmitwirkung, als Partner der Schulentwicklung sowie von Erziehungsvereinbarungen für eine nachhaltige und konstruktive Kultur wechselseitiger Verantwortungsübernahme an Schulen.

Generelle Information

Elternbeiräte in Hessen sind autonome, keiner Weisung der Schulen oder Schulaufsichtsbehörden unterliegende Gremien; andererseits stehen ihnen natürlich auch keine Aufsichts- oder Weisungsbefugnisse gegenüber Lehrkräften, Schulleitungen und Ausichtsbehörden zu. Sie nehmen im Rahmen des geltenden Rechts selbständig und eigenverantwortlich ihre Mitbestimmungs- bzw. Beteiligungsrechte bei der Gestaltung des Unterrichtswesens in den Schulen, auf der Ebene der Landkreise, der kreisfreien Städte, der kreisangehörigen Gemeinden, die Schulträger sind, sowie auf Landesebene wahr." So beginnt der LEB Hessen seine Broschüre "Worüber Eltern in Hessen informiert sein sollten", die alle Informationen über schulrechtliche Regelungen zur Mitbestimmung und Mitwirkung der Eltern in Hessens Schulen enthält. Die Broschüre ist erhältlich auf der Homepage des LEBs unter http://www.leb-hessen.de.

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