Gustav-Heinemann-Schule

Selbstständige Schule

Oberstufengymnasium des Kreises Groß-Gerau

MINT

Olov

Nutzungsordnung für die Computerräume

Präambel

Die Gustav-Heinemann-Schule (GHS) verfügt über mehrere Computerräume mit vernetzten Computern und Zugang zum Internet. Darüber hinaus besitzt die GHS mobile Computer (Notebooks und Netbooks), die raumunabhängig genutzt werden können. Nachfolgende Regelungen gelten für die Benutzung der gesamten IT-Infrastruktur der GHS.

A. Allgemeines

§1 Anwendungsbereich

Die Regelungen des Abschnitts A gelten für die Nutzung der Computer und Netzwerke, die von der Schule betrieben werden. Darüber hinaus gelten die Regelungen für Computer und sonstige mit digitaler Netzwerktechnik ausgestattete Geräte, die von den Schulangehörigen sowie von den Schülern, in die Schule mitgebracht werden.

 

§2 Nutzungsberechtigte

Grundsätzlich sind alle Schülerinnen und Schüler berechtigt, die in §1 genannten Computer zu verwenden. Voraussetzung dafür ist die Zustimmung zu dieser Benutzerordnung. Die Benutzung kann auch eingeschränkt, (zeitweise) versagt oder (zeitweise) zurückgenommen werden, wenn die betreffende Schülerin oder der betreffende Schüler ihren bzw. seinen Pflichten als Nutzer nicht nachkommt.

 

§3 Schulorientierte Nutzung

Die schulische IT-Infrastruktur darf nur für Arbeiten, die im Zusammenhang mit Schule und Unterricht stehen, verwendet werden. Dazu zählt auch die Nutzung zum Zwecke der Ausbildungs- und Berufsorientierung. Eine rein private oder kommerzielle Nutzung ist nicht erlaubt!

 

§4 Gerätenutzung

(1) Die Bedienung der von der Schule gestellten Geräte und Computer hat entsprechend den Anweisungen der Aufsichtspersonen zu erfolgen.

(2) Gegenüber Schülerinnen und Schülern, welche die Geräte entgegen den Anweisungen der aufsichtsführenden Personen nutzen, können geeignete Maßnahmen ergriffen werden. In Betracht kommt insbesondere die Untersagung der weiteren Nutzung auf Dauer oder für einen bestimmten Zeitraum.

(3) Die Schülerinnen und Schüler sind zum sorgsamen Umgang mit den von der Schule gestellten Geräten verpflichtet. Demnach sind beispielsweise das Ablegen des Monitors auf die Displayfläche oder das Verwenden des Computergehäuses als „Fensterstopper“ untersagt.

(4) Peripherie-Geräte wie z.B. Maus, Tastatur, Monitor, Drucker, Scanner etc.

verbleiben an den dafür vorgesehenen Computern. Das Herausziehen von Kabeln oder die Verwendung mit nicht-schuleigenen Geräten ist grundsätzlich nicht gestattet.

(5) Das Essen und Trinken während der Nutzung der Computer ist verboten.

(6) Nach Beendigung der Nutzung muss der Raum ordnungsgemäß verlassen werden. Dabei ist jeder Nutzer für seinen Arbeitsplatz verantwortlich (PC ordnungsgemäß herunterfahren, Gerät/Monitor ausschalten, Arbeitsplatz aufräumen, Stuhl ordentlich an den Tisch stellen). Sollte man den Raum verlassen und keine weitere Person ist im Raum, sind die Fenster zu schließen und die Beleuchtung auszuschalten.

 

§5 Beschädigung der Geräte

(1) Störungen oder Schäden an den von der Schule gestellten Computern sind der aufsichtsführenden Person unverzüglich zu melden.

(2) Die vorsätzliche Beschädigung von Sachen ist strafbar und kann mit einer Ordnungsmaßnahme geahndet werden. Wer schuldhaft Schäden verursacht, hat diese zu ersetzen.

(3) Die Beobachtung einer vorsätzlichen Beschädigung durch Mitschülerinnen und/oder Mitschüler ist ebenfalls der aufsichtsführenden Person unverzüglich zu melden.

 

§6 Sonstige Einwirkung auf Geräte

(1) Veränderungen der Installation und Konfiguration der von der Schule gestellten Computersysteme sind untersagt. Fremdgeräte dürfen nicht ohne Zustimmung der aufsichtsführenden Lehrkraft an Computersysteme der Schule angeschlossen werden.

(2) Die Installation von Software – egal in welcher Form – auf den von der Schule gestellten Computern ist nur nach Genehmigung durch die Schulleitung, den Medien- oder den IT-Beauftragten zulässig.

 

§7 Speicherung von Daten

(1) Das Speichern von Daten ist nur für unterrichtliche und schulische Zwecke entsprechend §3 erlaubt und dient der Sicherung von Unterrichtsergebnissen der Schülerinnen und Schüler.

(2) Zum Schuljahreswechsel werden alle Daten von den Rechnern gelöscht, daher ist eine Sicherung des eigenen Nutzerverzeichnisses vor den Sommerferien zu empfehlen.

(3) Schülerinnen und Schülern ist aus Gründen des Datenschutzes untersagt, personenbezogene Daten (z. B. Telefonnummer, Adresse, Lebenslauf oder ähnliches) auf den Computern der Schule zu speichern. Personenbezogene Daten dürfen ausschließlich auf den externen Datenträgern der Schülerinnen und Schüler gespeichert werden (USB – Speicher oder ähnliche Wechseldatenträger). Alternativ kann auch der eigene Mail- oder Cloud-Speicher verwendet werden.

(4) Das Verändern, Löschen oder sonstiges Unbrauchbarmachen von gespeicherten Daten, die von anderen Personen als dem jeweiligen Nutzer gespeichert wurden, ist grundsätzlich untersagt.

B. GHS

§8 Raum 227 und 124

(1) Eine Nutzung durch Klassen/Kurse mit Lehrkraft ist bei belegtem Raum vorrangig.

(2) Jede Schülerin und jeder Schüler verpflichtet sich dafür zu sorgen, dass der Raum nach dem Verlassen wieder geschlossen wird!

(3) Jede Schülerin und jeder Schüler verpflichtet sich, keine anderen Schülerinnen oder Schüler ohne Kenntnis der Aufsicht einzulassen!

 

§9 Zugangsdaten

(1) Aus Sicherheitsgründen muss das von der Schule zugewiesene Passwort nach der ersten Anmeldung geändert werden. Das neue Passwort sollte leicht zu merken, aber schwer zu erraten sein (Sonderzeichen können gerne verwendet werden).

(2) Die Nutzer verpflichten sich ihr Passwort zu kennen, um am Unterricht in den Computerräumen teilnehmen zu können.

(3) Unter der Nutzerkennung erfolgte Handlungen sind von Schülerinnen und Schüler zu verantworten. Deshalb muss das Passwort vertraulich gehalten werden. Das Arbeiten unter einem fremden Nutzerkonto ist untersagt und führt zur Sperrung des Zugangs. Wer ein fremdes Passwort erfährt, ist verpflichtet, dieses der Aufsicht mitzuteilen. Die unbefugte Weitergabe von Passwörtern kann mit Ordnungsmaßnahmen geahndet werden.

(4) Die Neueinrichtung des Zugangs (auch bei vergessenem Passwort) ist kostenpflichtig (1€).

(5) Die Zugangsdaten umfassen auch eine schulische E-Mail-Adresse, die Nachrichten auf eine selbst gewählte private E-Mail-Adresse weiterleitet. Diese bereitgestellte Adresse darf nur im schulischen Kontext genutzt werden, um sich beispielsweise bei verschiedenen Diensten, Portalen oder Online-Shops als Schülerin oder Schüler auszuweisen. Eine regelmäßige Abfrage der E-Mails (mindestens einmal pro Woche – Ferienzeiten sind ausgenommen) wird vorausgesetzt.

(6) Das Versenden von E-Mails an schulische Adressen von Mitschülern oder Lehrer sollte nur dann erfolgen, wenn dies im schulischen bzw. unterrichtlichen Zusammenhang steht. Das Versenden von unerwünschten Inhalten wie beispielsweise Werbung ist zu unterlassen und wird geahndet. Verstöße können gemeldet werden, indem Sie sich an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! wenden. 

 

 

§10 Haftungsausschluss

Die GHS übernimmt keine Haftung für eine missbräuchliche Nutzung oder von Dritten behauptete missbräuchliche Nutzung des Zugangs durch Schülerinnen oder Schüler. Die Abwehr von Rechtsfolgen liegt beim Nutzer.

 

§11 Drucker

(1) Die Drucker stehen ausschließlich für die in §3 genannten Nutzungen zur Verfügung.

(2) Es wird eine Pauschale für die Druckkosten von 5 Euro/Jahr erhoben.

C. Internet

§12 Abruf von Internetinhalten

(1) Es ist verboten, pornografische, gewaltverherrlichende, rassistische oder jugendgefährdende Inhalte aufzurufen oder zu speichern. Werden solche Inhalte versehentlich aufgerufen, ist die Anwendung zu schließen und der aufsichtsführenden Lehrkraft oder der für die Computernutzung verantwortlichen Person unverzüglich Mitteilung zu machen.

(2) Der Download, d. h. das Kopieren von Dateien (vor allem von Musikstücken und Filmen), die in sogenannten File–Sharing–Netzwerken angeboten werden, ist untersagt.

(3) Die Installation von heruntergeladenen Anwendungen ist nur nach Genehmigung durch die für die Computernutzung verantwortliche Lehrkraft zulässig.

(4) Schülerinnen und Schüler dürfen im Rahmen der Nutzung von Internetinhalten weder im Namen der Schule noch im Namen anderer Personen Vertragsverhältnisse eingehen.

 

§13 Veröffentlichung von Inhalten

(1) Es ist untersagt, pornografische, gewaltverherrlichende, rassistische, jugendgefährdende, beleidigende oder sonstige strafrechtlich verbotene Inhalte im Computernetzwerk oder im Internet zu speichern, zu veröffentlichen oder zu versenden.

(2) Inhalte, die dem Ansehen oder dem Erscheinungsbild der Schule schaden, dürfen nicht verbreitet werden.

(3) Texte, (gescannte) Bilder oder sonstige urheberrechtlich geschützte fremde Inhalte (z. B. Audio und Videodateien) dürfen nur mit Zustimmung des Urhebers im Schulnetzwerk oder im Internet veröffentlicht werden.

(4) Das Recht am eigenen Bild ist zu beachten. Die Veröffentlichung von Fotos ist nur mit der Genehmigung der abgebildeten Personen (bzw. Erziehungsberechtigten) gestattet.

(5) Schülerinnen und Schülern ist es untersagt, personenbezogene Daten (z. B. Telefonnummer, Adresse, E-Mail-Adresse o.ä.) bekannt zu geben.

 

D. Datenschutz und Fernmeldegeheimnis

§14 Aufsichtsmaßnahmen für die Internetnutzung

(1) Aufsichtsführende Lehrkräfte sind zur Erfüllung der Aufsichtspflicht berechtigt, die Inhalte von aufgerufenen Webseiten und von E-Mails zu kontrollieren.

(2) Die zu diesem Zweck gespeicherten Daten werden nach einigen Tagen automatisch gelöscht. Dies gilt nicht, wenn Tatsachen den Verdacht eines Missbrauchs der schulischen Computer begründen.

(3) Der Zugriff auf die gespeicherten Nutzungsdaten ist ausschließlich den aufsichtsführenden Lehrkräften vorbehalten. Diese dürfen von ihren Einsichtsrechten nur in Fällen des Verdachts von Missbrauch und durch verdachtsunabhängige Stichproben Gebrauch machen.

E. Schlussvorschriften

§15 Inkrafttreten und Nutzerbelehrung

(1) Diese Nutzungsordnung ist Bestandteil der jeweils gültigen Hausordnung und tritt am Tage nach ihrer Bekanntgabe in Kraft. Die Schülerinnen und Schüler werden bei Aufnahme an der GHS belehrt.

(2) Die nach §2 nutzungsberechtigten Schülerinnen und Schüler, im Falle der Minderjährigkeit außerdem ihre Erziehungsberechtigten, versichern durch ihre Unterschrift, dass sie diese Nutzungsordnung anerkennen.

(3) Änderungen der Nutzerordnung müssen durch die Gesamtkonferenz beschlossen werden. Darüber hinaus müssen die Nutzer über die Änderungen informiert werden und diesen schriftlich zustimmen.

 

§16 Verstöße gegen die Nutzungsordnung

Zuwiderhandlungen gegen diese Nutzungsordnung können neben dem Entzug der Nutzungsberechtigung disziplinarische Maßnahmen oder auch strafrechtliche Konsequenzen zur Folge haben.

 

§17 Haftung der Schule

(1) Es wird keine Garantie dafür übernommen, dass das System fehlerfrei und ohne Unterbrechung läuft.

(2) Aufgrund der begrenzten Ressourcen kann die Verfügbarkeit der gespeicherten Daten nicht garantiert werden. Die Nutzer haben von ihren Daten deswegen Sicherheitskopien auf externen Datenträgern anzufertigen.

(3) Aufgrund der begrenzten Ressourcen kann ein verlässlicher Virenschutz für gespeicherte Daten nicht vollständig garantiert werden. Daher müssen die Nutzer ihre Daten regelmäßig und eigenverantwortlich auf Virenbefall überprüfen.

(4) Die Schule haftet vertraglich im Rahmen ihrer Aufgaben als Systembetreiber nur, soweit ihr grob fahrlässiges Verhalten zur Last fällt.

 

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