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Sport an der GHS 

Zentrales Anliegen des Faches Sport ist die Vermittlung möglichst vielfältiger Bewegungserfahrungen in traditionellen und modernen Sportarten. Dementsprechend breit gefächert ist das Angebot, das von Schwimmen, Leichtathletik, Tanz, Akrobatik und Parkour im Individualbereich bis zu den Sportspielen Fußball, Handball, Volleyball, Basketball, Badminton, Hockey, Flag Football, Ultimate-Frisbee und Tischtennis reicht.

Regelmäßig organisierte schulinterne und schulübergreifende Turniere vertiefen diesen Ansatz. Außerdem bietet die Fachschaft Sport interessierten Schülerinnen und Schülern in jedem Jahr die Möglichkeit, das Deutsche Sportabzeichen zu erwerben.

Sport in der Einführungsphase

In der Einführungsphase wird Sport zweistündig im Klassenverband unterrichtet. Die Inhaltsfelder werden zu Beginn des Schuljahres von der Sportlehrkraft festgelegt, wobei der Obersberger Fitnesstest fester Bestandteil des Sportunterrichtes in der Einführungsphase ist.

Sport in der Qualifikationsphase

In der Qualifikationsphase ist eine Wahl zwischen einem der zweistündigen Grundkurse mit vorgegebenen Profilen und dem dreistündigen Prüfungskurs möglich. Das Fach Sport kann unter bestimmten Voraussetzungen als 4. oder 5. Prüfungsfach im Abitur gewählt werden (u.a. Teilnahme am dreistündigen Sportprüfungskurs, geeignete LK-Kombination).

Bewertung:

In allen Kursen der Einführungs- und Qualifikationsphase setzt sich die Gesamtnote in jedem Halbjahr zu 50% aus der kontinuierlich erbrachten Leistung in Unterricht und zu 50% aus der „Besonderen Fachprüfung“ zusammen.

Die „Besondere Fachprüfung“ besteht aus einer praktischen Prüfung in der schwerpunktmäßig unterrichteten Sportart des Halbjahres sowie einer Überprüfung der sporttheoretischen Inhalte.

Zu den kontinuierlich erbrachten Leistungen gehören die auf die Sportart bezogene Leistungsfähigkeit (körperliche Fähigkeiten, sportliche Fertigkeiten, Wissen, Regelkenntnisse), Lernverhalten (Lernbereitschaft, Leistungswille, soziales Verhalten, Engagement) und Lernfortschritt (Lern- und Leistungsfortschritt, relative Leistung in Bezug auf persönliche Voraussetzungen). Ebenso fließt das Maß an Fehlstunden (egal, ob entschuldigt oder nicht) in die Bewertung der kontinuierlich erbrachten Leistungen ein.

In allen Kursen ist die Anwendung der Sperrklausel verpflichtend, das heißt: Die Bewertung des sportpraktischen Teils oder des sporttheoretischen Teils der Prüfung mit Null Punkten schließt eine Gesamtbewertung der besonderen Fachprüfung mit mehr als drei Punkten aus. Die Bewertung eines Teils der Prüfung mit ein, zwei oder drei Punkten schließt eine Gesamtbewertung der besonderen Fachprüfung mit mehr als fünf Punkten aus.

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