Anmeldung
Aufnahmebedingungen
In die Gustav-Heinemann-Schule kann aufgenommen werden, wer
a) in die Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe versetzt wurde
oder wer
b) den Mittleren Abschluss in Form des qualifizierenden Realschulabschlusses erreicht hat
oder wer
c) den Mittleren Abschluss (Realschulabschluss) mit einer Durchschnittsnote von besser als befriedigend (< 3,0) in den Fächern Deutsch, Mathematik, erster Fremdsprache und einer Naturwissenschaft einerseits sowie andererseits in den übrigen Fächern ebenfalls eine Durchschnittsnote von besser als befriedigend (< 3,0) erreicht hat und von der Klassenkonferenz als geeignet für den Übergang beurteilt wurde.
Unterrichtsorganisation und Verweildauer
Die gymnasiale Oberstufe gliedert sich in die einjährige Einführungsphase und die zweijährige Qualifikationsphase. Der Besuch der gymnasialen Oberstufe dauert in der Regel 3 Jahre, höchstens 4 Jahre.
Die Unterrichtsfächer der gymnasialen Oberstufe werden mit Ausnahme des Faches Sport in drei Aufgabenfeldern zusammengefasst.
Im sprachlich-künstlerischen Aufgabenfeld (AF I) werden an der GHS aktuell die Fächer Deutsch, Englisch, Französisch, Spanisch, Latein, Russisch, Kunst, Musik und Darstellendes Spiel unterrichtet.
Im gesellschaftswissenschaftlichen Aufgabenfeld (AF II) gibt es die Fächer Politik & Wirtschaft, Geschichte, die Religionslehren und Ethik.
Im mathematisch-naturwissenschaftlichen Aufgabenfeld (AF III) werden die Fächer Mathematik, Biologie, Chemie, Physik und Informatik unterrichtet.
Einführungsphase
In der Einführungsphase erfolgt der Unterricht an der Gustav-Heinemann-Schule im 1. Halbjahr weitgehend im Klassenverband. In klassenübergreifenden Kursen werden die 2. und 3. Fremdsprache, Kunst/Musik/Darstellendes Spiel, Religion/Ethik und Sport unterrichtet.
Mathematik wird 5-stündig, Deutsch und Englisch 4-stündig unterrichtet, ebenso wie eine neu begonnene Fremdsprache. Die musischen Fächer und die fortgeführte 2. Fremdsprache sind 3-stündig.
Fächer des AF II und Sport werden 2-stündig unterrichtet.
Die drei Naturwissenschaften sind im ersten Halbjahr ebenfalls 2-stündig.
Für das zweite Halbjahr wird eine Naturwissenschaft abgewählt, der Unterricht in den beiden verbleibenden Fächer Naturwissenschaften und/oder Informatik ist dann 3-stündig.
Die Schüler*innen erhalten an geeigneten Beispielen einen Einblick in die Arbeit der Qualifikationsphase und werden auf die Wahl der an der Schule angebotenen Leistungskurse vorbereitet. Diese Wahl erfolgt im zweiten Halbjahr der Einführungsphase.
Folgende Fächer werden an der Gustav-Heinemann-Schule als Leistungsfächer angeboten: Deutsch, Englisch, Französisch, Spanisch, Kunst, Musik, Politik und Wirtschaft, Geschichte, Mathematik, Biologie, Chemie, Physik und Informatik.
Eine zu wählendes Leistungsfach muss eine fortgeführte Fremdsprache oder Mathematik oder eine Naturwissenschaft sein.
Das weitere Leistungsfach kann dann aus dem Angebot der Schule frei gewählt werden.
Über die Zulassung zur Qualifikationsphase entscheidet am Ende der Einführungsphase die Zulassungskonferenz gemäß den Richtlinien der gymnasialen Oberstufenverordnung (OAVO).
Ein/e Schüler*in wird zur Qualifikationsphase zugelassen, wenn am Ende der Einführungsphase:
- alle verbindlichen Fächer mit mindestens 05 Punkten abgeschlossen wurden,
- in einem verbindlichen Fach weniger als 05 Punkte erreicht wurden und diese Minderleistung durch mindestens 10 Punkte in einem anderen oder mindestens jeweils 7 Punkte in zwei anderen verbindlichen Fächern ausgeglichen wurde.
Für die Fächer Deutsch, die verpflichtenden Fremdsprachen und Mathematik kann der Ausgleich nur durch ein anderes Fach oder zwei andere Fächer dieser Gruppe erfolgen.
Ein/e Schüler*in wird nicht zugelassen, wenn er/sie
- in einem verbindlichen Fach 00 Punkte erreicht hat,
- in zwei der Fächer Deutsch, den verpflichtenden Fremdsprachen und Mathematik weniger als 05 Punkte erreicht hat,
- in drei und mehr verbindlichen Fächern weniger als 05 Punkte erreicht hat.
Die Zulassungskonferenz kann im begründeten Fall (nicht bei mangelndem Leistungsvermögen oder mangelndem Leistungswillen) ein/e Schüler*in zur Qualifikationsphase zulassen, wenn eine erfolgreiche Mitarbeit in der Qualifikationsphase erwartet werden kann. Dieser Zulassungsbeschluss bedarf der Zweidrittelmehrheit.
Wer nicht zugelassen wird, muss die Einführungsphase wiederholen. Eine Wiederholung ist nicht möglich, wenn ein/e Schüler*in bereits das letzte Schuljahr der Mittelstufe wegen Nichtversetzung wiederholt hat.
Eine freiwillige Wiederholung der Einführungsphase ist nur möglich, sofern die Schüler*in nicht bereits diese Jahrgangsstufe oder die vorhergehende wiederholt hat. Über die Zulassung zur Qualifikationsphase ist auf der Grundlage der Ergebnisse des Wiederholungsjahres erneut zu entscheiden.
Qualifikationsphase (Q1-Q4)
Der Unterricht erfolgt in der Qualifikationsphase in Halbjahreskursen. Im ersten Jahr der Qualifikationsphase müssen die Schüler*innen in den Grund- und Leistungskursen Unterricht in Deutsch, der fortgeführten Fremdsprache, Kunst* oder Musik* oder Darstellendes Spiel*, Politik & Wirtschaft*, Geschichte, Religion oder Ethik, Mathematik, einer Naturwissenschaft und Sport sowie in einer 2. Fremdsprache* oder einer 2. Naturwissenschaft* oder Informatik* besuchen.
Die Leistungskurse werden mit fünf, die Grundkurse in Deutsch und Mathematik mit vier Wochenstunden erteilt. Alle übrigen Grundkurse werden mit drei bzw. zwei Wochenstunden unterrichtet.
Die Beratung der Schüler*innen bezüglich ihrer individuellen Schullaufbahn erfolgt durch die Tutor*Innen und durch den stellvertretenden Schulleiter. Für diese Beratungs- und Betreuungsaufgabe ist an der GHS eine gesonderte sog. Tutorenstunde vorgesehen.
*) Diese Fächer können im zweiten Jahr der Q-Phase abgewählt werden, sofern sie nicht LK sind.
Abitur
a) Prüfungsfächer
Im Abitur werden die Schüler*innen in fünf Fächern geprüft, in drei Fächern schriftlich, im 4. Fach mündlich. Im 5. Fach kann eine weitere mündliche Prüfung ersetzt werden durch eine Präsentation oder eine besondere Lernleistung.
Die drei schriftlichen Prüfungsfächer müssen zwei der drei Aufgabenfelder (s.o.) abdecken. Die Prüfungsfächer müssen in der Einführungsphase belegt und der gesamten Qualifikationsphase in die Abiturwertung eingebracht worden sein. Fächer der schriftlichen Prüfung sind die beiden Leistungsfächer sowie ein gewähltes 3. Prüfungsfach.
Erstrecken sich die Fächer der schriftlichen Prüfung nicht auf alle Aufgabenfelder, muss eine der verbindlichen weiteren Prüfungen in einem Fach aus dem fehlenden Aufgabenfeld abgelegt werden.
Unter den Prüfungsfächern müssen sein: a) Deutsch, b) Mathematik c) eine Fremdsprache oder eine Naturwissenschaft oder Informatik und d) Geschichte oder PoWi oder Religion/Ethik. Das fünfte Fach ist dann frei aus allen Fächern wählbar.
b) Gesamtqualifikation
Die Gesamtqualifikation ist das Gesamtergebnis aus den im Leistungskurs-, Grundkurs- und im Abiturbereich erreichten Punkten.
Im Leistungskursbereich werden die Ergebnisse zweifach gewertet. Höchstens erreichbar sind hier 240 Punkte (Minimum 80 Punkte).
Im Grundkursbereich werden die Ergebnisse von 24 Grundkursen in einfacher Wertung angerechnet. Diese Grundkurse wählen die Schüler*Innen unter bestimmten Bedingungen aus den Kursen, die sie in den vier Halbjahren einschließlich des Prüfungshalbjahres besucht haben. Erreichbar sind in diesem Bereich höchstens 360 Punkte (Mindestpunktzahl 120).
Es dürfen insgesamt nur sechs Kurse (davon maximal zwei Leistungskurse) negativ
(= unter 05 Punkten) bewertet worden sein. Ansonsten erfolgt keine Zulassung
zum Abitur.
Im Abiturbereich können in den fünf Prüfungsfächern bei vierfacher Wertung insgesamt maximal 300 Punkte erreicht werden (mindestens 100). Maximal ein LK darf negativ sein und insgesamt maximal zwei der 5 Prüfungen.
Fachhochschulreife
Sie besteht aus einem schulischen und einem beruflichen Teil.
Die schulischen Voraussetzungen erfüllt, wer die Qualifikationsphase mindestens bis zum Ende des zweiten Halbjahres besucht und erfolgreich abschließt.
Einzubringen sind hier je zwei Kurse in Mathematik, Deutsch, einer fortgeführten Fremdsprache, einer Naturwissenschaft, Geschichte oder Politik & Wirtschaft plus fünf weitere Kurse.
In zwei der vier LKs und sieben der elf GKs müssen mind. 05 Punkte erreicht werden (insgesamt mind. 95 Punkte). Eine gesonderte Abschlussprüfung ist nicht zu erbringen.
Danach muss eine Berufsausbildung bzw. eine einjährige Praktikantentätigkeit in einem anerkannten Ausbildungsberuf bzw. ein FSJ, FÖJ, BFD oder IJFD absolviert werden. Beide Teile zusammen (schulischer und beruflicher bzw. sozialer Teil) führen zum Fachhochschulzeugnis. Der Wehrdienst kann angerechnet werden.