
psychologische Beratung
Grundsätze der Schulpsychologischen Beratung
- Schweigepflicht: Schulpsychologen unterliegen der Schweigepflicht.
- Freiwilligkeit: Schulpsychologische Beratung ist für die Ratsuchenden grundsätzlich freiwillig.
- Freier Zugang: Eltern, Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte und Schulleitung haben grundsätzlich einen freien und direkten Zugang zur schulpsychologischen Beratung.
- Kostenfreiheit: Schulpsychologische Beratung ist für die Ratsuchenden grundsätzlich kostenfrei.
- Neutralität: Schulpsychologen vertreten eine neutrale Position und sind weder einseitig der Schule noch den Interessen von Eltern oder Schülerinnen und Schülern verpflichtet.
Kontaktdaten
- Mario Kaul, Sc. Psychologie
- Tel.: 0151 52877614
- Mail: kaul@kultus.hessen.de