psychologische Beratung
Grundsätze der Schulpsychologischen Beratung
- Schweigepflicht: Schulpsychologen unterliegen der Schweigepflicht.
- Freiwilligkeit: Schulpsychologische Beratung ist für die Ratsuchenden grundsätzlich freiwillig.
- Freier Zugang: Eltern, Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte und Schulleitung haben grundsätzlich einen freien und direkten Zugang zur schulpsychologischen Beratung.
- Kostenfreiheit: Schulpsychologische Beratung ist für die Ratsuchenden grundsätzlich kostenfrei.
- Neutralität: Schulpsychologen vertreten eine neutrale Position und sind weder einseitig der Schule noch den Interessen von Eltern oder Schülerinnen und Schülern verpflichtet.
Kontaktdaten
- Carina Katzenbächer, Sc. Psychologie
- Tel.: +49 6142 5500 224
- Mail: Carina.Katzenbaecher@kultus.hessen.de