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psychologische Beratung

psychologische Beratung

Grundsätze der Schulpsychologischen Beratung

  1. Schweigepflicht: Schulpsychologen unterliegen der Schweigepflicht.
  2. Freiwilligkeit: Schulpsychologische Beratung ist für die Ratsuchenden grundsätzlich freiwillig.
  3. Freier Zugang: Eltern, Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte und Schulleitung haben grundsätzlich einen freien und direkten Zugang zur schulpsychologischen Beratung.
  4. Kostenfreiheit: Schulpsychologische Beratung ist für die Ratsuchenden grundsätzlich kostenfrei.
  5. Neutralität: Schulpsychologen vertreten eine neutrale Position und sind weder einseitig der Schule noch den Interessen von Eltern oder Schülerinnen und Schülern verpflichtet.

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