

“Deine Sicherheit und dein Wohlbefinden stehen an erster Stelle. Du hast das Recht, dich gehört und geschützt zu fühlen.”
“Es ist mutig, Unterstützung zu suchen. Ich bin hier, um Dir zuzuhören und Dir zu helfen.”
Das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung ist ein Grundrecht eines jeden Menschen in unserer Gesellschaft. Sexueller Missbrauch von Kindern und Jugendlichen stellt eine schwerwiegende und nicht zu tolerierende Verletzung dieses Rechts dar.
Der Schule als Ort, an dem sich Jugendliche aufhalten, kommt dabei eine besondere Rolle zu. Als institutioneller Schutzraum muss sie präventiv gegen sexualisierte Gewalt arbeiten.
Die schulische Ansprechperson unterstützt die Schulleitung bei der Prävention und dem Umgang mit sexuellen Übergriffen.